Gildensatzung
§1. Alle Regelungen sind für die Gilde und deren Mitglieder da, keinesfalls umgekehrt. Die Gildenleitung ist berechtigt, nach sorgfältiger Abwägung der Konsequenzen, Ausnahme zum Wohl der Gilde zu definieren.
§2. Wir erwarten das die allgemeinen Bestimmungen von Blizzard bezüglich Verhalten (und der Namensgebung) im Spiel und den Foren (mit Gildennamen gekoppelt) eingehalten werden. Exploits und Hacks sowie Fehlverhalten werden nicht gestattet und führen zu sofortigem Disband aus der Gilde.
§3. Anderen Spielern und insbesondere Gildenmitgliedern sollte Hilfe gewährt werden, sofern dies möglich und zumutbar ist.
§4. Gildenleitung
Die Gildenleitung besteht aus dem Gildenleiter (§4.1) sowie dem Gildenrat, sogennante Offiziere (§4.2). Die Gildenleitung berät über die Zukunft der Gilde und setzt Beschlüsse gemeinsam durch.
§4.1. Der Gildenleiter leitet die Gilde in allen Angelegenheiten. Er besitzt absolute Entscheidungsgewalt.
§4.2. Weiters besteht die Gildenleitung aus dem Gildenrat, sogenannte Offiziere, die vom Gildenleiter bestimmt (oder alternativ zur Wahl ausgeschrieben) werden. Die Gildenräte haben den Gildenleiter sowohl in beratender, als auch ausführender Weise zu unterstützen.
§5. Twinks
Gildenmitglieder haben die Möglichkeit bis zu max. 3 Twinks in die Gilde inviten zu lassen. Dabei sind aktiv gespielte Charakteren erwüschenswert.
§6. Forum
Jedes Mitglied muss einen Foren-Account haben um sich regelmäßig über aktuelle Gildenangelegenheiten zu informieren.
§7. Gildenwappenrock
Jedes Mitglied sollte seinen Gildenwappenrock tragen sofern es möglich und zumutbar ist, da er nebem dem Gildenwappenrock, nicht nur das Kennzeichen der Gilde, sondern auch die Gilde repräsentiert.
§8. Aufnahme von neune Gildenmitglieder
Jedes Gildenmitglied hat die Befugnis neue Gildenmitglieder einzuladen.
§9. Events, Eventspflicht
1-2x in der Woche findet ein ausgewältes Event auf Wunsch von Gildenmitgliedern statt. Derzeit ist die Eventpflicht auf freiwillige Basis.
§10. Main Charakter wechseln
Gildenmitglieder haben die Möglichkeit bei der Gildenleitung einen Main-Charakter wechsel zu beantragen. Sofern der zukünftige Main-Charakter aktiv gespielt wird und die gleiche Stufenanforderung des alten Main-Charakter voraussetzt.
§11. Austritt aus der Gilde
Einen Austritt aus der Gilde kann es mehrere Gründe haben. Jegliche Art der Regelungen ist für ein Gildenmitglied erst ungebunden, sofern er/sie die Gilde freiwillig verlässt bzw es zu einer Frist-Entlassung kommt.
§11.1 Frist-Entlassung aus der Gilde - Gildenmitglieder sind verpflichtet bei einer Abwesenheit von mehr als 15 TAGEN, dieses der Gildenleitung mitzuteilen oder unter der Gildenforum ABWESENHEIT abzumelden.
Längere Abwesendheit ohne Abmeldung wird das Gildenmitglied nach 15 Tagen von der Gildenleitung entlassen.